
Die Verfügungsmacht über einen Gegenstand wird durch einen Unternehmer oder eine dritte Person im Auftrag des Unternehmers an den Abnehmer oder einen Dritten im Auftrag des Abnehmers verschafft. Dabei muss der Abnehmer in der Lage sein, den Gegenstand wie ein Eigentümer nutzen und ver...
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